Die Beendigung jeglicher Unsicherheiten um britische Jurisdiktionen
Der vollständige formale Austritt Großbritanniens aus dem Lugano-Übereinkommen rief zuvor gravierende und extrem unberechenbare Restrisiken bei der Vollstreckung („Enforcement“) originär englischer Gerichtsentscheidungen vor europäischen Institutionen hervor. Jenes Zeitalter der rechtlichen Ambivalenz ist beendet. Seit Mitte 2025 ist das globale „Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen (Lugano-Nachfolger)“ nun ausnahmslos auf das vereinte Königreich – Schottland wie auch Nordirland eingeschlossen – voll wirksam geworden.
Die Absicherung von vertraglichem "Forum Shopping" in London
Diese drastisch erwartete einseitige Anerkennung der Konvention durch Großbritannien („Ratification“) verankert Londons historische Statusmacht als neutralste, marktspezifischste Vorzugsjurisdiktion zur Streitbeilegung weltweit ein weiteres Mal. Vollstreckbare Schuldtitel der "High Courts of London" sind nun unter den inländischen Rechtsordnungen in ausnahmslos allen 27 EU-Mitgliedstaaten (inklusive Partnerstaaten wie der Ukraine) direkt vollstreckbar. Ferner blockiert der elementare Vertragsartikel 4 das ehemals gefürchtete Risiko jedweder „Révision au fond“ auf europäischem Boden ("in-depth review of merits from a third-state local judge").
Taktische Ausnahmen: Arbitrage-Entscheidungen & Geistiges Eigentum
Innerhalb des Streitbeilegungs-Schreibtisches der K&P Legal raten wir allen institutionellen Mandanten ("Litigation Desk") jedoch dringend zur Vorsicht bei wesentlichen und stark finanzierten Ausnahmen der neuen Konvention. Kommerzielle Schiedsgerichtsbarkeiten („Arbitration Awards“), grenzübergreifende Insolvenzverfahren („Restructuring Frameworks“) und Konflikte im Geltungsbereich von Immaterialgütern („Intellectual Property“) bleiben massivst von den Erleichterungen ausgenommen. Da zudem das Vollstreckungsprivileg auf alle Verfahrensalter *vor* dem juristischen Stichtag verzögert wird, raten wir der Inzidentenprüfung laufender EU-Verträge unbedingt an.